Leichte Sprache in der Verwaltung

Gesetzestexte, Gemeinderatsvorlagen oder Informationen und Bescheide von Behörden sind häufig schwer zu verstehen. Bereits 2016 hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg den Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen e.V. beauftragt eine Handreichung zu erstellen.

Anträge für staatliche Förderungen oder Informationen von Behörden sind häufig schwer verständlich. Was für die einen ein nerviges Kämpfen durch schwierige Texte bedeutet, ist für die anderen eine unüberwindbare Hürde für gesellschaftliche Teilhabe. Fördermittel können nur abgerufen werden, wenn ich weiß wie die Beantragung funktioniert. Regeln können nur eingehalten werden, wenn ich verstehe, was zu tun ist.

Bereits 2016 hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg den Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen e.V. beauftragt eine Handreichung zu erstellen.

Leichte Sprache hilft uns allen die Zusammenarbeit mit Behörden zu erleichtern. Besonders kommt sie diesen Personengruppen zu Gute:

  • Menschen mit Lernschwierigkeiten;
  • Menschen mit Demenz;
  • Menschen, die nicht so gut deutsch verstehen;
  • Menschen, die nicht so gut lesen können.

Grundlage hierfür ist die UN-Behindertenrechtskonvention. Sie verpflichtet alle Verwaltungen dazu, Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Lernbehinderungen wichtige Informationen auf für sie geeignete Weise zugänglich zu machen. Die Leichte Sprache ist hierfür ein Instrument, das auch im Behördenalltag eingesetzt werden kann. Durch Leichte Sprache wird für viele Menschen erstmals die Möglichkeit geschaffen, Informationen ohne die Hilfe Dritter verstehen zu können, um dann auf dieser Grundlage eigene Entscheidungen zu treffen. Leichte Sprache soll den Alltag erleichtern und gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen.

Wichtig ist, dass Menschen mit Lernschwierigkeiten die Prüfung der Texte übernehmen. Nur sie können entscheiden, ob die Sprache tatsächlich verständlich ist.

 

Weitere interessante Informationen dazu:

Musterantrag

Leichte Sprache in der Verwaltung der Gemeinde X/Y: ein Musterantrag

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