Karenzzeit – Das müssen Kommunalpolitiker*innen dazu wissen:
Personen in einem öffentlichen Amt sind in der Zeit vor Wahlen zu Neutralität verpflichtet, sie dürfen in ihrer Funktion keine Wahlwerbung machen. Was gilt im
Personen in einem öffentlichen Amt sind in der Zeit vor Wahlen zu Neutralität verpflichtet, sie dürfen in ihrer Funktion keine Wahlwerbung machen. Was gilt im
Wahlwiederholung in Tauberbischhofsheim! Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zur Ratswahl 2019 betrifft potentiell all die 35% der Kommunen im Land, die weiterhin an der „unechten Teilortswahl“
Inzwischen läuft die Evaluation der reformierten Regelungen der Gemeindeordnung. Seit dem 04.07. erfolgt bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen eine Befragung des Innenministeriums, welche bereits Mitte
Gemeindeordnung und Landkreisordnung zum Nachschlagen;
Die wichtigsten Rechte der Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder
Über die Verwendung der staatlichen Mittelel, die die Fraktionen von den Kommunen erhalten, muss ein Verwendungsnachweis geführt werden.
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