Verwendung der Fraktionsgelder

Über die Verwendung der staatlichen Mittelel, die die Fraktionen von den Kommunen erhalten, muss ein Verwendungsnachweis geführt werden.

Über die Verwendung der staatlichen Mittelel, die die Fraktionen von den Kommunen erhalten, muss ein Verwendungsnachweis geführt werden.

Die Fraktionsgelder müssen zweckgebunden für die Aufgaben der Fraktion verwendet werden. Welche Aufgaben dies im einzelnen sind, darüber gibt es eine Zusammenstellung aus dem Jahr 1992, an deren Gültigkeit sich seither nichts geändert hat.

Besonders wichtig ist die Trennung zwischen Parteifinanzen und Fraktionsfinanzen. Aus Fraktionskassen, in die staatliche Mittel fließen, dürfen keine Gelder an die Partei überweisen und keine Mittel für den Kommunalwahlkampf verwendet werden.

Auch wenn die Fraktionskasse nur private Einzahlungen der Fraktionsmitglieder enthält, sollte aus Gründen der klaren Trennung von Fraktion und Partei dennoch kein Geld vom Fraktionskonto an die Partei überwiesen werden. Es empfiehlt sich, solche Spenden nur von privaten Konten zu tätigen. Über ein Fraktionskonto, das keine kommunalen Gelder enthält muss kein Verwendungsnachweis geführt werden.

Mehr Beiträge

Geplantes „Netzpaket“ der Bundesregierung: Was bedeutet das für Kommunen?

Das geplante „Netzpaket“ der Bundesregierung bremst den Ausbau erneuerbarer Energien – mit direkten Folgen für Städte, Gemeinden und Landkreise. Kommunale Projekte, Stadtwerke und Bürgerenergiegenossenschaften stehen dadurch vor größeren Planungs- und Finanzierungsrisiken. Wir erklären, welche Änderungen drohen und warum das Paket die Energiewende vor Ort gefährdet.

Öffentlichkeitsarbeit in der Kommunalpolitik: Wie spreche ich meine Zielgruppe an?

Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit funktioniert nicht „für alle“, sondern zielgerichtet für die Menschen, die wirklich betroffen sind. In diesem Beitrag zeigen wir, wie du deine Zielgruppen klar definierst, ihre Bedürfnisse und „Pain Points“ erkennst und deine Botschaften genau dort platzierst, wo sie wahrgenommen werden.