Die volle gesellschaftliche Eingebundenheit behinderter Menschen beinhaltet die Möglichkeit zur gleichberechtigten politischen Teilhabe. Bei Wahlen setzt dies das aktive und passive Wahlrecht voraus. Das bedeutet, Menschen mit Behinderungen aktiv an unserer eigenen Politik zu beteiligen, z.B. als Kandidaten*innen auf aussichtsreichen Listenplätzen. Als Experten*innen in eigener Sache haben sie eine wichtige Perspektive mit besonderen Erfahrungen und Kompetenzen.
Die LAG Behindertenpolitik war im Vorfeld der Kommunalwahl 2019 bereits mit einer umfangreichen Handlungsempfehlung an die Rät*innen und Kandidat*innen aktiv.
Siehe hier
Nun wollen die Aktiven in der LAG Behindertenpolitik in Kooperation mit der GAR der Frage nachgehen:
– In welchem Umfang wurden Menschen mit Behinderung bei der Aufstellung der Kandidat*innenlisten berücksichtigt?
– Sind Kandidat*innen mit Behinderungen in die Räte gewählt worden?
Kurz: Wie sieht es also im Zuge der Kommunalwahl 2019 mit der politischen Inklusion in unseren Kommunen aus?
Über eine rege Beteiligung aus den grünen und grünnahen Ratsfraktionen, aber auch aus den grünen Kreis- und Ortsverbänden würden wir uns sehr freuen!