Landespolitik für gutes und bezahlbares Wohnen

Zum 1. April 2017 ist das neue Landesförderprogramm Wohnungsbau mit einem Gesamtvolumen von 250 Mio. Euro in Kraft getreten. Besonders wichtig ist uns Grünen die Förderung des sozialen Mietwohnraums (über 180 Mio. Euro im Programm) als Stützpfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wir wollen, dass alle Teile der Gesellschaft Zugang zu bezahlbarem Wohnraum haben.

Das Land als Partner der Kommunen bei einer ökologisch und sozial ausgerichteten Wohnraumpolitik

Die aktuelle Landespolitik ist hier zusammengestellt von Andreas Schwarz MdL, Fraktionsvorsitzender der grünen Landtagsfraktion: Brief an die Rätinnen und Räte (Mai 2019)

Neuer Schwerpunkt im Förderprogramm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“
Wir stehen dafür, neue Wohnungen zu schaffen und gleichzeitig sorgsam mit unseren Flächen umzugehen. Deshalb bleiben wir auch künftig bei dem Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Dies geschieht zum Beispiel durch die Unterstützung, die das Land den Kommunen für eine aktive Flächenpolitik bietet. Das Programm „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ ist ein wesentlicher Baustein und geht jetzt in eine neue Ausschreibungsrunde. Werbt dafür in eurer Kommune und helft mit, den Flächenverbrauch weiter zu verringern!
2019 hat das Programm einen neuen Schwerpunkt: Dieses Mal gilt die Förderung besonders der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, dem Einsatz von kommunalen Flächenmanagern sowie der Qualifizierung von bestehenden Gewerbearealen. Zudem sind auch interkommunale Kooperationen mit dem Ziel eines effizienten Umgangs mit Fläche förderungswürdig.
Ziel ist es, innovative Konzepte und städtebauliche Entwürfe zu unterstützen, die eine aktive Innenentwicklung und kompakte Siedlungsmuster mit lebendigen Ortskernen und urbanen Quartieren verfolgen. Dabei steht die Aktivierung bestehender Leerstände und innerörtlicher Flächen, wie Baulücken und Brachflächen oder auch Potenzialen zur qualitätvollen Nachverdichtung im Vordergrund.
Nähere Informationen und Formulare zur Antragstellung finden sich auf der Website des Wirtschaftsministeriums: Flächen gewinnen. Antragsschluss ist der 8. Juli.

Bereits mit dem Wohnungsbauprogramm von 2017 stärkt das Land kommunale Politik für guten und bezahlbaren Wohnraum

Seit 1. April 2017 ist das neue Landesförderprogramm Wohnungsbau mit einem Gesamtvolumen von 250 Mio. Euro in Kraft . Besonders wichtig ist uns Grünen die Förderung des sozialen Mietwohnraums (über 180 Mio. Euro im Programm) als Stützpfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wir wollen, dass alle Teile der Gesellschaft Zugang zu bezahlbarem Wohnraum haben – Alte und Junge, Menschen mit und ohne Behinderung, Zugezogene und Alteingesessene. So ermöglichen wir Miteinander statt Nebeneinander. Anlässlich des Programmstarts möchten wir Sie deshalb über die wesentlichen förderfähigen Maßnahmen und die Antragstellung sowie die Änderungen zum Vorgängerprogramm informieren.  

Förderfähige Maßnahmen und Antragstellung

Im Bereich soziale Mietwohnraumförderung  ist Folgendes förderfähig:

  • Bau und Erwerb von sozial gebundenem Mietwohnraum (z.B. bei einer Wohnung von 75m² Wohnfläche und einer Bindungsdauer von 30 Jahren abhängig von den Baukosten bis zu 1019€/m²),
  • Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen (z.B. der Ausbau eines Dachgeschosses), durch die neuer sozialer Mietwohnraum bereitgestellt wird ,
  • Begründung von Miet- und Belegungsbindungen,
  • Schaffung von sozialem Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnungsversorgung, worunter im Programm ehemals Strafgefangene, Suchtkranke und ehemals Wohnungslose verstanden werden (z.B. bei einer Wohnung von 75m² Wohnfläche und Bindungsdauer von 30 Jahren bis zu 1312€/m² Wohnfläche) und
  • Sozial orientierte Modernisierungsmaßnahmen (Darlehensbeträge bis 100.000€, für die ersten zehn Jahre Zinsverbilligung auf 0,0% p.a., Einmalzuschuss des Landes von 3,0% des gesamten möglichen Darlehensbetrags).
  • Für die zusätzliche Herstellung von über das verpflichtende Maß hinausreichender Barrierefreiheit oder eines erhöhten energetischen Standards können zusätzliche Fördermittel beantragt werden.

Als Antragsteller kommen Kommunen und andere öffentliche Akteur*innen sowie private Investor*innen (Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften etc.) in Frage.
Antragsformulare und Details sind online bei der L-Bank  unter www.l-bank.de abzurufen. Dazu dem Pfad „Förderungen und Finanzierungen“ > „Wohnraumförderung“  > „Mietwohnraumförderung“ folgen.

Änderungen zum Vorgängerprogramm

Für die folgenden wichtigen Änderungen im Förderprogramm haben wir Grünen uns eingesetzt:

  • Die sogenannte Gebietskulisse ist mit dem neuen Förderprogramm aufgehoben worden, so dass im gesamten Land sozialer Mietwohnraum gefördert werden kann.
  • Das neue Programm fasst das bisherige Landeswohnraumförderprogramm und das Landesprogramm Wohnraum für Flüchtlinge zusammen.
  • Die Förderung erfolgt wahlweise als zinsverbilligtes Darlehen, als Teilzuschuss oder als Vollzuschuss.
  • Die Fristen für die Miet- und Belegungsbindungen können zwischen zehn und neuerdings dreißig Jahren betragen.
  • Die Mietabsenkung für sozialen Wohnraum orientiert sich jetzt gestaffelt an der lokalen Vergleichsmiete.
  • Die maßgeblichen Einkommensgrenzen für die Bewohner geförderter Objekte wurden angehoben, so dass jetzt eine größere Zahl an Menschen für den Bezug einer geförderten Wohnung in Frage kommt.

Das Programm „Wohnungsbau BW 2017“ beinhaltet neben der sozialen Mietwohnraumförderung auch Mittel für die Wohneigentumsförderung.

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